Dafür steht der Begriff der Verkehrssicherungspflicht, der von der Rechtssprechung entwickelt wurde und sich in der Regel auf öffentlichen Verkehr bezieht. Die Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche bei Schäden durch Bäume findet man in § 823 Absatz 1 BGB. Sie gilt für jede vorsätzliche, fahrlässige und widerrechtliche Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Eigentums oder eines sonstigen Rechtes.
Wenn er dafür Sorge trägt, dass der Baum visuell auf Schadsymptome untersucht wird, die ein Schadereignis auslösen können. Da eine solche Sichtkontrolle umfangreiches baumfachliches Wissen erfordert, reicht eine Sichtprüfung durch einen Laien nicht aus. Wir führen Baumkontrollen nach den anerkannten Regeln der Technik durch und schlagen Ihnen die Maßnahmen zur Herstellung und zum Erhalt der Verkehrssicherheit Ihres Baumes vor.
Sie erhalten als Nachweis Protokolle, mit denen Sie bei einem Schadenseintritt aus der Haftung sind. Denn diese Haftung übernehmen wir. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach dem Zustand des jeweiligen Baumes, je gesünder der Baum, desto größer fallen die Kontrollintervalle aus.
Gutachtenerstellung zu einem Astausbruch
Bei diesem Ausbruch eines sehr großen Starkastes aus einer Eiche in Wuppertal wurde ein umfangreicher Gebäudeschaden verursacht. Die Gebäudeversicherung verlangte vor der Schadenregulierung ein Gutachten, das feststellte, inwiefern das Schadensereignis vorhersehbar gewesen wäre.
Hätte also bei einer Baumkontrolle oder einer Baumpflege der schon kleine Riss in der Vergabelung erkannt werden können?
Baumkontrollen sorgen für eine Abgrenzung zur höheren Gewalt. Unter Schäden durch höhere Gewalt sind nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Schadenereignisse zu verstehen, die auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden können.
Luftbildauschnitt Baumkataster
Baumkontrolle
Durch die Baumerfassung mit Nummerierung am Baum in Verbindung mit der Eintragung in Luftbildern wird Ihr Baumbestand übersichtlich. Jeder Baum ist für Sie schnell auffindbar. Sie können sich im Baumprotokoll über die Baumdaten und den Zustand jedes einzelnen Baumes informieren. Die Farbgebung der Baumpunkte haben verschiedene Bedeutungen, so dass man direkt in der Karte erkennt, an welchem Baum Baumpflege-Maßnahmen erforderlich sind. Die Baumkontrollen werden nachvollziehbar dokumentiert, so dass die komplette Historie eines Baumes rechtssicher zur Verfügung steht.
Es wird nicht nur nach Schadsymptomen gesucht, sondern vor allem wird ermittelt, wie ein Baum mit seinen Schäden umgeht. Da spielen viele Parameter eine Rolle, wie die Lebenskraft, der Standort, die Baumart und vieles mehr. Hier braucht es erfahrene Baumkontolleure, die nicht sofort bei jedem Schadsymptom die Fällung oder starke Schnitte in Betracht ziehen, aber gleichzeitig die Statik des Baumes nicht überschätzen.
Nach Durchführung des empfohlenen Handlungsbedarfs, z.B. die Beseitigung des gefährdenden Totholzes über einem Spielplatz, ist der Baum für einen definierten Zeitraum stand- und bruchsicher.
Auch hier gilt so wenig wie möglich und so viel, wie nötig! Denn, nicht nur, dass jeder Ast dem Baum fehlt, durch zu starke nicht fachgerechte Schnittmaßnahmen erhöht man die Häufigkeit von Baumpflege-Einsätzen.
Der Profi passt die Schnittstärken der Baumart und dem Schnittziel, aber auch der Jahreszeit an.
Es entfallen auch hektische Situationen weitestgehend, die durch nicht stattgefundene Baumpflege verursacht werden. Bei betreuten Bäumen kann z.B. gefährdendes Totholz innerhalb von 3 Monaten geplant entfernt werden. Bei erstmalig kontrollierten Bäumen muss man von akuter Bruchgefahr dieser Äste ausgehen und eine umgehende Entfernung ist meist kurzfristig nicht realisierbar.
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